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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 7 A 529/16   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 7 A 529/16 (https://dejure.org/2017,4502)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.02.2017 - 7 A 529/16 (https://dejure.org/2017,4502)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - 7 A 529/16 (https://dejure.org/2017,4502)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung eines Bauvorbescheids hinsichtlich Bebaubarkeit eines Grundstücks

  • rechtsportal.de

    BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; GG Art. 3 ; GG Art. 14
    Erteilung eines Bauvorbescheids hinsichtlich Bebaubarkeit eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 2 K 1805/15
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 7 A 529/16
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 7 A 529/16
    vgl. BVerwG, Urteil vom 30.6.2015 - 4 C 5.14 -, BauR 2015, 1958.
  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 16.73

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Begriff des Bebauungszusammenhanges;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2017 - 7 A 529/16
    Der Kläger hält die Rechtsfrage für klärungsbedürftig, "inwieweit innerhalb der näheren Umgebung eines geplanten Bauvorhabens ein von der Behörde aufgestellter vorhabenbezogener Bebauungsplan nur einen Teilbereich der näheren Umgebung überplant und damit die nähere Umgebung so verändert, dass durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nunmehr eine vorbildartige Bebauung innerhalb der näheren Umgebung vorhanden ist, die dafür herangezogen werden kann, ein ansonsten nicht genehmigungsfähiges Bauvorhaben nunmehr als genehmigungsfähig betrachten zu müssen." Diese zu § 34 Abs. 1 BauGB aufgeworfene Fragestellung ist schon deshalb nicht von grundsätzlicher Bedeutung, weil in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Grundsatz hinreichend geklärt ist, dass auch in qualifiziert überplanten Bereichen vorhandene Bebauung Teil einer für die Beurteilung eines Vorhabens nach § 34 BauGB maßgeblichen näheren Umgebung sein kann, vgl. BVerwG, Urteil vom 31.10.1975 - 4 C 16.73 -, BauR 1976, 185, und es im Übrigen eine Frage der Einzelfallwürdigung ist, ob hier die Bebauung in dem beplanten Bereich am D. -T. -Weg mit Blick auf die überbaubare Grundstücksfläche ein Vorbild für das Vorhaben des Klägers ist.
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